Rechtsanwalt Egbert von Ostrowski hat die Anwaltskanzlei von Ostrowski & Partner im Jahr 1968 gegründet.
Durch sein Engagement und seinen persönlichen Einsatz ist es ihm gelungen, der Kanzlei einen überregionalen Namen auf dem Gebiet der Rechtsberatung und -vertretung zu verschaffen.
Im Jahr 2003 sind Rechtsanwältin Carolin von Ostrowski und Rechtsanwalt Christian Sauer in die Kanzlei eingetreten; sie haben die Anwaltskanzlei seitdem entscheidend mitgeprägt.
Rechtsanwältin Carolin von Ostrowski als Fachanwältin für Familienrecht und Rechtsanwalt Christian Sauer als Fachanwalt für Arbeitsrecht gewähren höchste Kompetenz und vertiefte Kenntnisse in allen familienrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Aufgrund langjähriger und guter Kontakte zu Staatsanwaltschaft und Ordnungsbehörden werden von Seiten der Kanzlei in entsprechenden Verfahren regelmäßig gute und schnelle Ergebnisse für die Mandanten erzielt.
Die Rechtsanwälte werden in ihrer Arbeit unterstützt von vier Rechtsanwaltsfachangestellten, die über langjährige Erfahrung und sachliche Kompetenz verfügen. Auch sie zeigen vollen persönlichen Einsatz für die Belange unserer Mandanten.
Die Kanzlei ist Mitglied der Advo-Union, einer überregionalen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten und steht auch zur Wahrnehmung von Untervollmachten für auswärtige Kollegen zur Verfügung.
Aufgrund unserer Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein und dessen Arbeitsgemeinschaften sind wir ständig über die neusten Entwicklungen in der Rechtsprechung informiert und beraten unsere Klienten immer entsprechend der aktuellen Rechtslage.